SprechWerk Logopädie und Lerntherapie

Therapieplatz für Logopädie in Bocholt sichern

Sie haben eine ärztliche Verordnung für Logopädie oder Lerntherapie? Dann melden Sie sich online an. Wir setzen Sie auf unsere Warteliste und melden uns, sobald ein passender Therapieplatz frei wird.

  • Zwei Praxen in Bocholt
  • Alle gesetzlichen Kassen
  • Dringlichkeit wird berücksichtigt
Kind schreibt Wörter an die Tafel, Therapeutin begleitet die logopädische Übung

So läuft Ihre Anmeldung

Sie melden sich online an, wir bestätigen den Eingang zeitnah und setzen Sie auf unsere Warteliste. Sobald ein passender Therapieplatz frei wird, melden wir uns mit einem Terminvorschlag.

  1. Schritt 1

    Verordnung vom Arzt

    Logopädie ist ein Heilmittel. Sie brauchen eine Verordnung von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäden oder Zahnarzt, Internisten, Pädaudiologen, Neurologen, aus einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder von einem anderen zuständigen Facharzt. Das rosa oder gelbe Formular (Muster 13) bekommen Sie direkt in der Praxis. Bei akutem Bedarf hilft auch ein kurzer Anruf beim behandelnden Arzt.

  2. Schritt 2

    Anmeldung über unser Formular

    Füllen Sie unser Anmeldeformular aus. Sie können Ihre Verordnung direkt als Foto oder Scan hochladen. Dazu brauchen wir Ihre Kontaktdaten, Ihre Versicherungsart und Ihre möglichen Zeitfenster. Je flexibler Sie bei den Terminen sind, desto schneller können wir Ihnen einen Platz anbieten. Eine zusätzliche telefonische Anmeldung ist nicht notwendig.

  3. Schritt 3

    Wir melden uns, sobald ein Platz frei ist

    Wir bestätigen den Eingang Ihrer Anmeldung zeitnah per E-Mail. Den konkreten Terminvorschlag bekommen Sie, sobald bei einer passenden Therapeutin ein Platz frei wird. Erkennen wir anhand Ihrer Angaben eine besondere Dringlichkeit, melden wir uns früher.

Wartezeit und Vergabe

Wir arbeiten mit einer Warteliste und wollen ehrlich mit Ihnen sein, damit Sie gut planen können.

  • Wartezeit mehrere Monate

    Aktuell kann es mehrere Monate dauern, bis ein passender Therapieplatz verfügbar ist. Wir bemühen uns, Sie so schnell wie möglich unterzubringen, aber die Nachfrage übersteigt regelmäßig unsere Kapazität.

  • Dringlichkeit wird berücksichtigt

    Wir vergeben Therapieplätze nicht nur nach Anmelde-Reihenfolge, sondern berücksichtigen auch die medizinische Dringlichkeit. Akute Fälle, zum Beispiel nach einem Schlaganfall, priorisieren wir.

  • Vormittags geht es schneller

    Die Wartezeit am Vormittag ist deutlich kürzer als am Nachmittag. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, werden in der Regel vom Kindergarten freigestellt, um Therapieeinheiten wahrzunehmen.

  • Therapeutinnen sind spezialisiert

    Nicht jede Therapeutin behandelt jedes Störungsbild. Je nach Diagnose kann die Wartezeit daher variieren. Wir ordnen Sie der passenden Therapeutin zu, nicht der nächstbesten.

  • Flexibilität hilft

    Wenn Sie kurzfristig freigewordene Termine wahrnehmen können, teilweise noch am selben Tag, reduziert das Ihre Wartezeit deutlich. Sie können das im Anmeldeformular angeben.

  • Bitte geben Sie uns Bescheid

    Sobald Sie in einer anderen Praxis einen Therapieplatz erhalten haben, informieren Sie uns bitte umgehend. Diese Rückmeldung ist für uns zwingend erforderlich, damit wir unsere Warteliste aktuell halten und andere Patientinnen und Patienten schneller berücksichtigen können. Auch Änderungen Ihrer möglichen Therapiezeiten melden Sie uns bitte schnellstmöglich.

Was auf Ihrer Verordnung stehen muss

Damit wir direkt mit der Therapie beginnen können, muss die Heilmittelverordnung vollständig ausgefüllt sein. Ihr Arzt kennt diese Angaben, wir nennen sie hier nur zur Kontrolle. Bitte beachten Sie: Verordnungen sind ab dem Ausstellungsdatum 28 Tage gültig.

Persönliche Daten
Name, Anschrift, Geburtsdatum und Krankenversicherung des Patienten.
Diagnose mit ICD-10-Code
Die Diagnose, die die logopädische Behandlung begründet, mit dem zugehörigen ICD-10-Code.
Heilmittel nach Katalog
Zum Beispiel SP1 für Sprachstörung, SP2 für Sprechstörung, RE1 für Redeflussstörung, ST1 für Stimmstörung oder SF1 für Schluckstörung.
Behandlungseinheit
30, 45 oder 60 Minuten, je nach Indikation und Kassenvorgabe.
Anzahl und Frequenz
In der Regel 10 bis 30 Behandlungen mit ein bis zwei Terminen pro Woche.
Hausbesuch
Nur wenn medizinisch notwendig und vom Arzt explizit auf der Verordnung angekreuzt und begründet.
Unterschrift und Stempel
Ohne Arztstempel und Unterschrift ist die Verordnung nicht gültig.

Unsicher, ob alles passt? Laden Sie die Verordnung einfach hoch, wir prüfen sie und melden uns zurück, wenn etwas fehlt.

Wir behandeln Kinder und Erwachsene

In beiden Praxen behandeln wir Patientinnen und Patienten jeden Alters nach ärztlicher Verordnung. Je nach Diagnose gibt es unterschiedliche Therapieansätze und Einheiten-Längen.

Für Kinder

Von den ersten Worten bis zur Schulzeit. Schwerpunkte bei Kindern sind Sprachentwicklungsstörungen, Ausspracheprobleme, Stottern, Stimmprobleme sowie Lerntherapie bei Lese-Rechtschreib-Schwäche und Konzentrationstraining.

Für Erwachsene

Nach einem Schlaganfall, bei neurologischen Erkrankungen oder altersbedingten Veränderungen. Häufige Diagnosen sind Aphasie, Sprechapraxie, Dysarthrie, Schluckstörungen und Stimmstörungen. Auch bei Stottern behandeln wir Erwachsene.

Krankenkasse und Kosten

Wir rechnen mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen ab. Ihre Kasse übernimmt die Therapiekosten, solange eine gültige Verordnung vorliegt.

Gesetzlich versichert

Ihre Krankenkasse rechnet direkt mit uns ab. Als Versicherter ab 18 Jahren leisten Sie die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Rezeptgebühr plus 10 Euro Verordnungsgebühr. Kinder unter 18 zahlen nichts.

Privat versichert

Wir rechnen die Therapie nach der Gebührenordnung für Heilmittelerbringer direkt mit Ihnen ab. Sie reichen die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein und bekommen die Kosten je nach Tarif erstattet.

Zuzahlungsbefreiung

Wenn Sie von Ihrer Kasse eine Zuzahlungsbefreiung für das laufende Jahr erhalten haben, bringen Sie den Nachweis zum ersten Termin mit. Dann entfällt die Eigenleistung komplett.

Hausbesuche in Bocholt und Umgebung

Wenn ein Besuch in der Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, kommen wir zu Ihnen nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung. Der Hausbesuch muss vom verordnenden Arzt auf der Heilmittelverordnung explizit mit medizinischer Begründung angekreuzt werden.

Typische Gründe sind eingeschränkte Mobilität, die akute Phase nach einem Schlaganfall oder eine Erkrankung, die den Weg zur Praxis unmöglich macht. Die Kasse übernimmt in diesen Fällen den vorgesehenen Hausbesuchs-Zuschlag zusätzlich zur regulären Behandlungspauschale.

Unsere Praxen

Sie wählen im Formular, ob Sie nach Bocholt oder nach Biemenhorst kommen möchten. Wenn beide Praxen für Sie in Frage kommen, nutzen wir den freien Therapieplatz, der am schnellsten verfügbar ist.

Häufige Fragen zur Anmeldung

Wie lange ist die Wartezeit auf einen Therapieplatz?

Aktuell kann es mehrere Monate dauern, bis ein passender Therapieplatz bei einer für Ihr Störungsbild spezialisierten Therapeutin frei wird. Die Wartezeit hängt stark von Diagnose, gewünschten Zeiten und Flexibilität ab. Vormittags ist die Wartezeit deutlich kürzer als am Nachmittag. Je flexibler Sie sind, desto schneller können wir Ihnen einen Platz anbieten.

Werden Therapieplätze nach Anmelde-Reihenfolge vergeben?

Nicht nur. Wir berücksichtigen auch die medizinische Dringlichkeit. Akute Fälle wie nach einem Schlaganfall oder bei Kindern mit stark eingeschränkter Kommunikation priorisieren wir. Wenn wir anhand Ihrer Angaben im Formular eine besondere Dringlichkeit erkennen, melden wir uns früher bei Ihnen.

Was mache ich, wenn ich in einer anderen Praxis schneller einen Platz bekomme?

Bitte informieren Sie uns umgehend, sobald Sie anderswo einen Therapieplatz erhalten haben. Diese Rückmeldung ist für uns zwingend erforderlich, damit wir unsere Warteliste aktuell halten und andere Patientinnen und Patienten schneller berücksichtigen können. Eine kurze E-Mail an info@logopaedie-bocholt.de genügt.

Brauche ich eine Verordnung für Logopädie?

Ja. Logopädie ist ein Heilmittel der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt dürfen wir keine kassenfinanzierte Therapie durchführen. Bei privaten Selbstzahlern ist eine Verordnung formal nicht zwingend, aber fachlich sinnvoll, damit wir die Therapieziele gemeinsam mit der Diagnose planen können. Beachten Sie bitte: Verordnungen sind ab dem Ausstellungsdatum 28 Tage gültig.

Was muss auf der Logopädie-Verordnung stehen?

Ihre persönlichen Daten, die Diagnose mit ICD-10-Code, das verordnete Heilmittel nach Heilmittelkatalog (zum Beispiel SP1 oder RE1), die Behandlungseinheit in Minuten, Anzahl und Frequenz der Behandlungen sowie Arztstempel und Unterschrift. Hausbesuche müssen gesondert angekreuzt und begründet sein.

Welche Krankenkassen werden akzeptiert?

Alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sowie alle privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Wir sind als Praxis mit Kassenzulassung anerkannt und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.

Muss ich nach der Online-Anmeldung noch telefonisch anrufen?

Nein. Eine zusätzliche telefonische Anmeldung ist nicht notwendig. Ihre Online-Anmeldung erreicht uns vollständig, wir bestätigen den Eingang zeitnah per E-Mail und melden uns mit einem Terminvorschlag, sobald ein Platz frei wird.

Kann ich einen Hausbesuch bekommen?

Ja, wenn Ihr Arzt den Hausbesuch auf der Verordnung explizit angekreuzt und medizinisch begründet hat. Häufige Gründe sind eingeschränkte Mobilität, die akute Post-Schlaganfall-Phase oder eine Erkrankung, die den Weg zur Praxis nicht erlaubt.

Was kostet mich die Therapie als gesetzlich Versicherter?

Die Kasse übernimmt die Therapie. Als Erwachsener ab 18 leisten Sie die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Rezeptgebühr plus 10 Euro Verordnungsgebühr. Wenn Sie für das laufende Jahr eine Zuzahlungsbefreiung haben, bringen Sie den Nachweis zum ersten Termin mit, dann entfällt die Eigenleistung.

Was passiert bei der ersten Sitzung?

In der ersten Sitzung lernen wir Sie kennen, besprechen Ihre Diagnose und Ihre Ziele, machen eine erste Einschätzung und planen gemeinsam den Therapieverlauf. Sie brauchen Ihre Verordnung im Original, Ihre Krankenversicherungskarte und gegebenenfalls eine Zuzahlungsbefreiung.

Welche Praxis ist für mich passender?

Beide Praxen bieten dasselbe logopädische und lerntherapeutische Leistungsspektrum. Bocholt am Ostwall 1a liegt zentrumsnah, Biemenhorst am Büssinghook 11 ist für Patientinnen und Patienten aus dem Süden der Stadt und dem grenznahen Raum praktischer. Wählen Sie einfach die Praxis, die besser zu Ihnen passt, oder lassen Sie uns den freien Therapieplatz suchen.

Ihr Anmeldeformular

Alle Angaben werden verschlüsselt übertragen und nur von unserem Praxisteam gelesen. Nach dem Absenden bekommen Sie eine Eingangsbestätigung, der konkrete Terminvorschlag folgt, sobald ein Platz frei wird.

Schritt 1 von 5

Suchen Sie einen Therapieplatz?

Füllen Sie das folgende Formular aus, um sich für einen Therapieplatz anzumelden. Alle mit * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Lieber telefonisch anmelden?

Rufen Sie uns an, wir gehen die Angaben gemeinsam am Telefon durch. Eine zusätzliche telefonische Anmeldung nach dem Online-Formular ist nicht notwendig.

02871 2 41 56 91
Formular Anrufen