Unterstützte Kommunikation in Bocholt
Für Kinder und Erwachsene, die nicht oder nicht ausreichend über Lautsprache kommunizieren
Termin anfragen
Wenn Kommunikation über Lautsprache nicht oder kaum möglich ist, eröffnet Unterstützte Kommunikation neue Wege. Wir arbeiten mit Gebärden, Symboltafeln und elektronischen Sprachausgabegeräten (Talkern). Termine in beiden Praxen in Bocholt.
Was Unterstützte Kommunikation bedeutet
Unterstützte Kommunikation (UK) ist die Sammelbezeichnung für alle Kommunikationsformen, die eingesetzt werden, wenn die Lautsprache nicht oder nicht ausreichend zur Verständigung reicht. UK ersetzt Sprache nicht, sondern erweitert die Möglichkeiten, sich mitzuteilen und verstanden zu werden.
Zielgruppen sind Kinder mit Autismus, schweren Sprachentwicklungsstörungen, geistiger Behinderung oder mehrfachen Beeinträchtigungen. Auch Erwachsene nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, bei Amyotropher Lateralsklerose (ALS) oder fortgeschrittener Demenz profitieren von UK. UK fördert die Sprachentwicklung bei Kindern messbar und blockiert sie nachweislich nicht.
Wir unterscheiden drei Ebenen: körpereigene Formen (Gebärden, Mimik, Blickrichtung, Lautmalerei), externe nicht-elektronische Formen (Bildkarten, Symboltafeln, Kommunikationsbücher) und externe elektronische Formen (Sprachausgabegeräte, Talker, Tablet-Apps mit Sprachausgabe). In der Therapie prüfen wir gemeinsam mit Ihnen und der Familie, welche Ebenen und Hilfsmittel zu Ihrer Situation passen.
Wann Unterstützte Kommunikation sinnvoll ist
UK ist immer dann sinnvoll, wenn sich die Lautsprache allein als Kommunikationsweg als nicht ausreichend erweist. Die folgenden Situationen sind typisch.
- ✓ Ein Kind spricht im Alter von zwei Jahren noch gar nicht oder sehr wenig
- ✓ Eine Diagnose wie Autismus, geistige Behinderung oder infantile Zerebralparese liegt vor
- ✓ Nach Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma ist die Sprachproduktion stark eingeschränkt
- ✓ Die Familie versteht die Bedürfnisse des nichtsprechenden Angehörigen nicht mehr zuverlässig
- ✓ Kommunikationsversuche führen zu Frustration, Rückzug oder Verhaltensauffälligkeiten
- ✓ Eine fortschreitende Erkrankung wie ALS ist diagnostiziert und ein Sprachverlust absehbar
- ✓ Bestehende UK-Hilfen reichen im Alltag nicht mehr aus und müssen angepasst werden
Wie wir bei UK vorgehen
Eine Sitzung dauert 45 Minuten, meist einmal pro Woche. UK ist eine langfristige Begleitung, die sich an den Entwicklungsschritten der Person und der Familie orientiert. Dauer und Frequenz sprechen wir je nach Diagnose und Zielsetzung ab.
-
1
Ermittlung Entwicklungsstand
Wir erfassen den kommunikativen Entwicklungsstand und die Vorläuferfähigkeiten: Wie wird aktuell kommuniziert? Welche Ausdrucksformen sind da? Was versteht die Person? Angehörige sind in dieser Phase zentral.
-
2
Auswahl der Kommunikationshilfen
Gemeinsam mit Ihnen und der Familie wählen wir geeignete UK-Formen aus. Das können Gebärden, Symboltafeln, Bildkarten oder ein Talker sein. Oft ist eine Kombination mehrerer Ebenen sinnvoll.
-
3
Versorgung und Einübung
Wir unterstützen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln (wenn nötig über Hilfsmittelrichtlinie und Krankenkasse) und üben die Nutzung in der Therapie. Kommunikationsformen müssen erst erlernt werden, sowohl von der Person als auch vom Umfeld.
-
4
Umsetzung im Alltag
Wir begleiten den Transfer in Familie, Kita, Schule oder Einrichtung. UK lebt davon, dass alle Gesprächspartner die gleiche Sprache sprechen. Schulungen und Übergabegespräche gehören dazu.
-
5
Zusammenarbeit mit dem Umfeld
Enge Zusammenarbeit mit der nichtsprechenden Person, dem familiären Umfeld und den involvierten Fachpersonen (Kita, Schule, Ärzte, Hilfsmittelversorger, andere Therapeuten). UK ist Teamarbeit.
-
6
Verlaufskontrolle
UK ist ein wachsender Prozess. Regelmäßig prüfen wir, ob die eingesetzten Hilfen noch passen und erweitern sie mit der Entwicklung der Person.
Kosten, Verordnung und Hilfsmittel
Die logopädische UK-Therapie ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, wenn eine ärztliche Heilmittelverordnung vorliegt. Verordnet wird sie durch Kinderärztin, Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), Neurologie, HNO oder Hausarzt. Bei gesetzlich Versicherten ab 18 fällt die übliche gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro je Verordnung an, sofern keine Befreiung vorliegt. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren besteht keine Zuzahlungspflicht.
Elektronische Kommunikationshilfen wie Talker oder dedizierte Sprachausgabegeräte sind separat als Hilfsmittel über die Krankenkasse abrechenbar. Voraussetzung ist eine ärztliche Hilfsmittelverordnung und eine fachliche Erprobung. Wir unterstützen bei der Auswahl und Erprobung, die Versorgung läuft über Hilfsmittelversorger.
Bereit für Ihren Therapieplatz?
Verordnung hochladen, Wunschtermin eintragen, wir melden uns mit einem Terminvorschlag für Bocholt oder Biemenhorst.
Häufige Fragen zur Unterstützten Kommunikation
Ersetzt UK die Lautsprache für immer?
Nein. UK erweitert die Kommunikation und blockiert die Sprachentwicklung nachweislich nicht. Im Gegenteil: Bei vielen Kindern fördert UK die Sprachentwicklung, weil sich die Person überhaupt erst mitteilen kann und positive Kommunikationserfahrungen macht.
Was ist ein Talker?
Ein Talker ist ein elektronisches Sprachausgabegerät. Die Person wählt Symbole oder Wörter auf einem Bildschirm aus, das Gerät spricht die Auswahl laut vor. Talker gibt es in vielen Größen, von einfachen Tasten-Geräten bis zu augengesteuerten Systemen für Menschen mit starker motorischer Einschränkung.
Bekommt mein Kind ein Kommunikationsgerät von der Krankenkasse?
Wenn die fachliche Erprobung einen Versorgungsbedarf zeigt und die Ärztin oder der Arzt ein entsprechendes Hilfsmittel verordnet, übernimmt die Krankenkasse das Gerät. Wir unterstützen bei der Erprobung und Auswahl.
Ab welchem Alter ist UK sinnvoll?
UK kann sehr früh eingesetzt werden, oft schon ab einem Alter von ein bis zwei Jahren, wenn Kommunikationsversuche nicht durch Lautsprache beantwortet werden können. Je früher UK angeboten wird, desto selbstverständlicher wird sie im Alltag.
Arbeiten Sie mit Kita, Schule und anderen Therapeuten zusammen?
Ja. UK lebt davon, dass alle Bezugspersonen die gleichen Kommunikationsmittel kennen und nutzen. Wir stimmen uns auf Wunsch mit Kita, Schule, Ergotherapie, Physiotherapie und Hilfsmittelversorgern ab.
Ist ein Hausbesuch möglich?
Ja, wenn Ihr Arzt den Hausbesuch auf der Verordnung explizit ankreuzt und medizinisch begründet. Bei UK ist das besonders bei eingeschränkter Mobilität häufig sinnvoll, weil der Alltag in der gewohnten Umgebung mit eingebunden werden soll.
Quellen und Leitlinien
Die auf dieser Seite genannten Zahlen und Therapie-Aussagen stuetzen sich auf die folgenden Leitlinien und offiziellen Quellen.
- Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. (GUK)
- ISAAC-GSC: Internationale Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation, German-Speaking Chapter
- Deutscher Bundesverband für Logopädie: Fachwissen Unterstützte Kommunikation
- G-BA Hilfsmittel-Richtlinie
- Bundesministerium für Gesundheit: Heilmittel und gesetzliche Zuzahlung
Therapie durch erfahrene Logopädinnen
UK-Begleitung läuft bei uns über staatlich anerkannte Logopädinnen mit Erfahrung in Diagnostik, Hilfsmittelerprobung und Umfeld-Schulung. Lernen Sie das Team in beiden Praxen kennen.
Das Team kennenlernenVerwandte Leistungen
Diese Themen könnten ebenfalls für Sie passen.
Unsere Standorte in Bocholt
Wir behandeln an zwei Standorten. Wählen Sie den Standort, der für Sie besser erreichbar ist.
Termin zur Unterstützten Kommunikation anfragen
Sie möchten für sich selbst oder Ihr Kind neue Kommunikationswege öffnen? Sprechen Sie uns an, wir beraten unverbindlich.