Rezeptionsfachkraft
Maskenpflicht auch nach dem 01.02.2023 im Gesundheitswesen
Bitte beachten Sie, dass auch nach den Lockerungen weiterhin eine Maskenpflicht in unserer Praxis besteht. Dies dient dem Schutz unserer Patient*innen und Mitarbeiter*innen und der Minimierung des Ansteckungsrisikos.
Wir bitten Sie daher, beim Betreten unserer Praxis einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz (FFP2) zu tragen und die Hygieneregeln einzuhalten.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um unsere logopädischen Leistungen zur Verfügung.
Ihr SprechWerk Team.